Unter einer Organspende versteht man die Übertragung eines Organs von einem Spender, welcher Organe entweder nach seinem Tod oder auch schon zu Lebzeiten spenden kann, auf einen Empfänger. Um Spender zu werden, benötigt man einen Spenderausweis, welcher gratis im Internet erhältlich ist. Eine Organspende birgt jedoch auch einige Risiken, so verunglücken etwa 3 von 1000 Menschen bei einer Lebendspende. Außerdem ist es bei der Entnahme des Organs noch nicht geschafft. Nach der Transplantation, der Einsetzung des Spenderorgans in den Körper des Empfängers besteht eine stark erhöhte Chance für bakterielle Infektionen, da das Immunsystem mit dem gespendeten Organ beschäftigt ist. Allein in Deutschland warten jedes Jahr über 10.000 Menschen auf ein lebensrettendes Organ, im selben Jahr gibt es jedoch nur rund 900 Spender. Dazu kommt, das nicht jedes Spenderorgan verwertet werden kann und ein passender Empfänger existiert. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, aufgrund dieses Spendermangels – Nur 1 Spender kann oft bis zu 7 Leben retten. Rein wissenschaftlich hat die Organspende nur Vorteile und der geringe Aufwand, welcher benötigt wird einen Spenderausweis zu erlangen, macht es ethisch sogar fast unvertretbar sich keinen zu beschaffen.
Der biologische Prozess wird auch hier noch einmal genauer erklärt:
Sichtweise der Religionen
Der Schutz und die Rettung eines Menschenlebens haben im Islam einen enorm hohen Stellenwert. Aufgrund dieser Tatsache gilt das Spenden von Organen sowohl vor als auch nach dem Tod als gute Tat, als ein Akt der Nächstenliebe, und nicht als eine schiere Respektlosigkeit gegenüber Allah und seiner Schöpfung. Daher ist die Organ- und Gewebespende generell mit der islamischen Religion zu vereinbaren. Auch wenn es viele Kritiker zu dieser Ansicht gibt, stehen viele internationale islamische Gutachterräte der Organspende positiv gegenüber; so z.B. auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. oder auch die Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religionen e.V.. Dabei ist vor allem aber wichtig zu erwähnen, dass die Frage der Organspende dabei an weitere ethische und spezifisch religiöse Voraussetzungen geknüpft ist:
Freiwilligkeit
Die Entscheidung zur Spende eines Organs oder von Geweben muss vollständig freiwillig und unbeeinflusst ablaufen. Bei einer postmortalen Spende muss die Zustimmung der Spenderin / des Spenders oder den jeweiligen stellvertretenden Angehörigen vorliegen.
Prinzip der Darura
Oftmals wird bei der Diskussion um die Organspende das Prinzip der Darura (arabisch für Notwendigkeit) hinzugezogen; das oftmals charakteristische Motto des Prinzips lautet: „Not kennt kein Verbot“. Dabei rechtfertigt dieses Prinzip das Überschreiten beinahe aller religiösen Regeln und Parameter in Zwangslagen. Bei der Organspende stellt diese selbst in Bezug auf das Prinzip der Darura eine Notwendigkeit dar und ist dann erlaubt, wenn alle anderen medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Schadenseinschätzung
Nach dem Ableben ist der menschliche Körper mindestens genau so zu respektieren wie davor. Sollte durch die postmortale Entnahme eines Organs aus einem verstorbenen Körper dem Körper selbst ein Schaden entstehen, dann ist es Voraussetzung, dass dieser Schaden durch den Nutzen bzw. durch das Bewahren eines anderen Lebens aufgewogen wird; das Prinzip der Rettung eines Menschlebens hat also einen Vorrang gegenüber jeglichem, was den Körper des toten Spenders negativ beeinträchtigen könnte. Weitere Vorraussetzung ist außerdem, dass bei einer postmortalen Spende, die spendende Person eindeutig und offiziell verstorben ist, da sie unter keinen Umständen ihr Leben für ein anderes ofpern darf. Handelt es sich um einen lebenden Spender, dann hat das Prinzip, dass diesem kein größerer Schaden zugefügt werden darf, Vorrang; eine leichte Verletzung in Folge einer Organspende, ist dem Schaden, welcher durch den Verlauf einer ohne Transplantation tödlich verlaufenden Krankheit entsteht, unterzuordnen. Dabei ist es dem Spender ebenfalls untersagt, lebenswichtige oder der Reproduktion dienende Organe, Gewebe und Zellen zu spenden und/oder sein Leben zu riskieren; bezogen auf letzteres würde dies nämlich dem Verbrechen des Totschlags oder Selbstmordes gleichgesetzt werden, die der Islam verurteilt und abweist. Allgemein muss auch eine postmortale Organspende einer Lebendorganspende vorgezogen werden.
Kommerzielle Zwecke
Zusätzlich darf die Organspende nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, es darf also kein Geld als Gegenleistung für die Abgabe eines Organs entgegengenommen werden.
Doch abseits der vielen Befürworter der Organspende, sind es vor allem traditionell geprägte islamische Würdenträger, welche noch heute gegen die Organspende sind. Sie sind der Meinung, dass der Körper Allah gehört und nicht verletzt werden darf. Sie baharren auf dem religiösen Grundprinzip der Unversertheit des Körpers und darauf, dass man nur etwas hinweggeben oder „spenden“ darf, was einem selbst gehört. Da sie Eigentum ihres Schöpfers sind, gehört ihnen laut eigener Aussagen ihr eigener Körper nicht, wodruch sie auch nicht das Recht haben irgendetwas davon zu spenden.
Die Tat ohne eigenen Vorteil einen Teil seines Körpers abzugeben, um das Leben eines anderen Menschen zu retten ist in dem Christentum als ein großer Akt der Nächstenliebe zu betrachten. So besaß auch Benedikt XVI, welcher bis 2013 Papst war vor seinem Amtsantritt einen Spenderausweis.
Geld
So sagt auch ehemaliger Papst Johannes Paul II: ,, …eine Tat, die einen echten Akt der Liebe darstellt. “ in einer Grußadresse an den Kongress der Transplantation Society 2000. Dort formuliert er jedoch auch, dass: ,,… die Vorgangsweise, die in Richtung Kommerzialisierung menschlicher Organe zielt oder sie als Handelsobjekt betrachtet, moralisch inakzeptabel [ist], denn den Körper als Objekt zu betrachten, verletzt die Würde des Menschen…”. Dieser Akt der Nächstenliebe, auf welchem bei der Organspende also der klare Schwerpunkt liegen sollte, muss um moralisch vertretbar zu sein rein aus dieser Absicht geschehen. Auch Kardinal Franz König äußerte in einer Rede: ,,Es darf sich um keine kommerziellen Absichten oder Geschäfte handeln, denn auch Organe oder Teile eines Körpers behalten noch die Würde vom ganzen Menschen und sind keine Handelsware.”.
Lebendtransplantation
Bei einer Transplantation von Organen einer lebendigen Person an einen nahen Verwandten, gibt es auch keine ethischen Bedenken. In derselben Rede adressiert Kardinal Franz König dies und sagt: ,, Zur Frage der Organentnahme bei einem lebenden Menschen besteht kein Einwand von Seiten der Ethik, soweit es sich um die Entnahme eines Organs handelt, das dem Spender keinen schweren gesundheitlichen Schaden zufügt. Wenn dies im Kreis der verwandten Personen geschieht, so wird dies von Seiten der Medizin als vorteilhaft angesehen. Voraussetzung für eine medizinische Organspende ist allerdings die freiwillige Zustimmung des Spenders.”.
Negative Stimmen
Zur Organspende existieren seitens des Christentums aber nicht nur positive Stimmen. Vor allem die katholische Kirche hat eine geteilte Sicht auf die Organspende. Zwar stellt diese auch hier einen Akt der Nächstenliebe dar, jedoch sollte der Körper auch nach dem Tod unversehrt bleiben. Papst Pius XI zum Beispiel betonte in der Enzyklika Casti Connubii, dass die Unversehrtheit des menschlichen Körpers wichtig sei. Heutzutage wird jedoch oft argumentiert, dass diese Meinung auf der damaligen medizinischen Kenntnis beruht, schließlich lebte Papst Pius XI noch hauptsächlich im 19. Jahrhundert, einer Zeit in welcher Organtransplantation oft fehlschlagen und kein medizinischer Nutzen in dem
Versuch bestand. Dennoch gibt es durch die starke geistige Belastung von medizinischen Kräften und Nahestehenden auch heute noch negative Seiten, so sagt Bischof Herwig Robert Sturm: ,, Ich sehe allerdings auch die andere Seite: Die Trauer um einen Menschen, dessen Unfall/Tod erst die Entnahme eines Organs ermöglicht; die Not der Auswahl der Empfänger angesichts der Organknappheit; die seelischen Belastungen von Ärzten und Pflegepersonal in diesem Spannungsfeld; die Ausbeutung von Armut bei Spendern.”
Fazit:
Generell ist Organspende auch für einen religiösen Menschen vertretbar, solange bestimmte Parameter, wie die Einwilligung des Spenders erfüllt sind. Dennoch gibt es in den Religionen auch Stimmen gegen Organspende, welche sich vor allem auf die Unantastbarkeit des menschlichen Körpers beziehen. Es ist also zu formulieren: Die Organspende kann ein Akt der Nächstenliebe darstellen. Ob dies zutrifft oder nicht ist individuell abzuwägen, beruhend auf der eigenen Interpretation der Religion und kann auch durch die Belastung, welche bei einer Verunglückung auf nahen Verwandten lastet, beeinflusst werden.
Quellen:
https://www.dw.com/de/ist-die-organspende-im-islam-erlaubt/a-15435434
http://www.dober.de/ethik-organspende/werb2a.gif
https://www.evangelisch.de/inhalte/106962/24-11-2011/christliche-kirchen-sagen-ja-zur-organspende
https://www.organspende-info.de/erfahrungen-und-meinungen/religionen/christentum.html
Von Jakon und Vincent