Wer beendet das Leben?

Eine Gegenüberstellung der Positionen von Religion und Wissenschaft zum Thema Sterbehilfe

Quelle: Medical Tribune

Laut dem Deutschen Grundgesetz ist „Die Freiheit der Person (…) unverletzlich“ (Art. 2, Abs. 1 GG). Auch der Selbstmord fällt darunter, die Freiheit, sein Leben zu beenden. In der Bibel wendet sich Hiob an Gott und sagt: „Herr, du hast mir alles gegeben, Herr, Du hast mir alles genommen, dich will ich preisen.“ (Hiob 1:21). Ein Ausdruck der Abhängigkeit von Gott, der das Leben in der Hand hält, der in Widerspruch zu ersterem Anspruch steht. Immer präsenter wird das Thema der Sterbehilfe. Ist sie in Deutschland in aktiver Form (Definitionen s. rechts) noch illegal, verstößt es in den Niederlanden nicht gegen das Gesetz, wenn ein Angehöriger oder der Arzt einem Patienten auf dessen Wunsch tödliche Mittel verabreicht. Auch in Österreich ist die Debatte um den Lebensfaden wieder aufgeflammt – wann er von wem zu durchtrennen sei: Ab nächstem Jahr wird die Beihilfe zum Suizid für unheilbar Kranke erlaubt, wobei sie an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist. Alma Zadic, Österreichs Justizministerin nennt dies eine „Achtung der Menschenwürde“. Gilt dieses Argument trotz der hoch entwickelten Palliativmedizin und lässt sich das Argument der Freiheit auf das Thema Sterbehilfe anwenden? Wie die Debatte um die Sterbehilfe geführt wird und welche Argumente verwendet werden, soll im Folgenden in einer Gegenüberstellung der Positionen von Religion und Wissenschaft veranschaulicht werden.

Aktive Sterbehilfe: Auch „Töten auf Verlangen“ ist laut §216 StBG eine Straftat und bezeichnet die Verabreichung eines lebensverkürzenden oder -beendenden Mittels auf Wunsch des Patienten. Das Ziel der Handlung ist der Tod und nicht etwa eine Schmerzlinderung. 

Passive Sterbehilfe: Die passive Sterbehilfe greift, wenn durch Angehörige oder etwaige Dritte das Beenden lebenserhaltender Maßnahmen angeordnet wird; der Tod soll so schmerzfrei wie möglich von Statten gehen, wobei er „passiv“ herbeigeführt wird.

Indirekte Sterbehilfe: Werden Mittel eingesetzt, die Schmerzen lindern, jedoch eine lebensverkürzende Wirkung haben, spricht man von indirekter Sterbehilfe; die palliative Wirkung der Arzneimittel steht über der Herbeiführung des Todes, welche lediglich akzeptiert wird. 

Beihilfe zum Suizid: Durch den Patienten selbst wird ein tödliches Mittel eingenommen, welches durch einen Dritten beschafft wurde, der somit Beihilfe zum Suizid begeht. In Deutschland ist dies nicht strafbar. 

Die Sterbehilfe aus Sicht der Religion

Auch wenn es nur medizinisch gesehen möglich ist, jegliche Art der Sterbehilfe durchzuführen, haben sich in den unterschiedlichen Religionen Meinungen gebildet, ob die Durchführung der Sterbehilfe moralisch vertretbar ist.

Im Christentum ist diese Frage sehr umstritten und weist viele Kontroversen auf: Die Katholiken lehnen jegliche Form der Sterbehilfe ab. Aus ihrer Sicht sei Sterbehilfe ein „Verbrechen gegen das Leben“ oder ein „Verbrechen gegen Gott“. 

Die evangelische Kirche jedoch befindet sich im Zweispalt: Einige Protestanten, die sich mit der Sichtweise der Katholiken identifizieren und den Ansatz einer „Heiligkeit des Lebens“ unterstützen, also behaupten, dass das Leben der Menschen heilig und unantastbar sei, sprechen sich gegen die Sterbehilfe aus. In der Bibel wird es nicht geduldet andere Menschen zu töten, selbst wenn sie unheilbar krank sind. In der Bibel wird dies an der Stelle des Todes des israelitischen Königs Saul veranschaulicht: 

3 Und der Kampf tobte heftig um Saul, und die Bogenschützen fanden ihn, und er wurde schwer verwundet von den Schützen. 4 Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Zieh dein Schwert und erstich mich damit, dass nicht diese Unbeschnittenen kommen und mich erstechen und treiben ihren Spott mit mir. Aber sein Waffenträger wollte nicht, denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul das Schwert und stürzte sich hinein. (1. Samuel 31, 3,4)

Der König wurde im Kampf schwer verletzt und bat seinen Waffenträger, ihn umzubringen, um seine Leiden zu beenden. Der Waffenträger wollte diese Tat nicht ausführen. Später in der Geschichte sagt ein anderer Mann ungerechtfertigt aus, dass er das Leben König Sauls beendet habe. Aus diesem Grund verurteilte König David, der die gleiche Ansicht wie Gott vertrat, ihn zum Tode, weil er als Mithelfer zu Sauls Tod beigetragen hatte – auch wenn dieser sowieso nicht mehr lange gelebt hätte. (2. Samuel 1, 6-16). So wird die Sterbehilfe in der Bibel nicht direkt thematisiert, es wird jedoch deutlich, dass es falsch ist jemanden zu töten. In Gottes Augen ist das Leben sehr kostbar, weshalb er diejenigen verurteilt, die sich selbst töten oder anderen dabei helfen. Dies besagt das fünfte Gebot: „Du sollst nicht morden.“ (2. Mose 20, 13). Aber auch das Zitat „Jeder, der seinen Bruder hasst, ist ein Mörder, und ihr wisst, dass kein Mörder ewiges Leben in sich trägt.“ (1. Johannes 3, 15) unterstützt das Verbot Gottes, zu töten und redet dem Menschen durch die Ansprache ins Gewissen. 

Es gibt aber auch viele liberale Protestanten, die sich für eine begrenzte Form der Sterbehilfe einsetzen, da sie sich aufgrund der zunehmenden Unterstützung der Ärzte befürwortet fühlen. Die Zeugen Jehovas vertreten die Meinung, dass der Sterbeprozess nicht mit allen Mitteln verlängert werden muss. Wenn der Tod, ausschließlich in der nahen Zukunft, feststeht, dann sei es laut Bibel nicht notwendig, den Sterbeprozess hinauszuzögern. Der Tod werde als Feind angesehen. Er sei eine Konsequenz des sündigen Zustands (Römer 5,12; Korinther 15, 26 „Als letzter Feind wird der Tod beseitigt.“). 

Suizid wird in der Bibel zwar als schwere Sünde angesehen, Gott kann aber auch die Motive nachvollziehen, warum wir sterben wollen. (Psalm 103, 14 „Denn er kennt unsere Beschaffenheit nur zu gut, er denkt daran, dass wir Staub sind.“) 

Der Buddhismus will die Leiden der Menschen unterbinden, sieht es aber trotzdem als unmoralisch an, in das Leben eines Menschen einzugreifen. Ein solcher Eingriff ziele darauf ab, ein Leben zu zerstören. Laut Buddhisten seien die persönlichen Motivationen und Argumente für den frühzeitigen Tod irrelevant. Bei der Sterbehilfe handle es sich sowohl für den Sterbehelfer, meist Arzt, als auch für die Person, die ihr Leben frühzeitig mit Hilfe von Dritten beenden möchte, um ein schlimmes Vergehen. Da der Sterbehelfer der Akteur ist und somit „tötet“, hat er zukünftig mit schlechtem Karma zu rechnen. Ob ihn das noch im jetzigen Leben einholen wird oder aber erst im nächsten, ist nicht absehbar. Sich als Person dafür zu entscheiden, früher sterben zu wollen, wirkt sich also negativ aus und kann einen sogar im nächsten Leben noch begleiten. Ist dies der Fall, hätte der frühzeitige Tod dann kein „Nutzen“ für die Person, da die jeweilige Ausgangslage für das nächstes Leben nicht als gut einzuschätzen ist. Dadurch, dass die Person, die die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, andere zum Mord anstiftet, bürgt sie sich noch mehr Leid auf, da sie das Karma und das des anderen Menschen negativ beeinflusst.

Im Hinduismus sind ebenso zwei Standpunkte bezüglich der Sterbehilfe vertreten: Man vollbringt eine gute Tat und sorgt für gutes Karma, wenn man einen Menschen von seinen Leiden erlöst und somit ein schmerzhaftes Leben beendet. Auf der anderen Seite wird der hinduistische Glaube gestört, da der Tod laut ihnen etwas Natürliches sein soll. Wird nun jegliche Art der Sterbehilfe vollzogen, wird in den Kreislauf aus Tod und Wiedergeburt eingegriffen. Nutzen die Hindus in diesem Zwiespalt die Sterbehilfe? Entscheidend für die Hindus ist, in welchem Zustand der Erkenntnis sich die sterbende Person zum Zeitpunkt des Todes befindet und woran sie zuletzt denkt, bevor ihre Seele endgültig den Körper verlässt. Nach dem hinduistischen Glauben entscheidet dies maßgeblich über ihr nächstes Leben und das einzutretende gute oder schlechte Karma.

Die Muslime sprechen sich ganz klar gegen die Sterbehilfe aus: „Das Leben ist heilig“, so heißt es. Es wird von Gott gegeben und auch von Gott beendet und keiner hat das Recht, in das Leben des Menschen einzugreifen. Auch wenn Menschen Leiden zu erdulden haben, die nicht mehr mit Medikamenten zu behandeln sind, darf kein Eingriff geschehen. Die Leiden der Menschen sind laut Koran Gottes Wille. Im Islam geht man nämlich davon aus, dass das Leben eine Prüfung ist und man sich beweisen muss, indem man Leid aushält und die Folgen dafür trägt, wenn man Leid verursacht hat. Beispielsweise dürfen Beatmungsgeräte oder andere medizinische Geräte erst ausgeschaltet werden, wenn eine Person offiziell als tot erklärt ist. (vgl. „passive Sterbehilfe“)

Die Juden haben ebenfalls eine gespaltene Meinung gegenüber der Sterbehilfe: Jegliche Form der Sterbehilfe wird im Judentum an sich abgelehnt, in den letzten Jahren entwickelte sich jedoch ein positives Meinungsbild gegenüber passiver Sterbehilfeoptionen.

Die Sterbehilfe aus Sicht der Wissenschaft

Die Wissenschaft hat keine einheitliche Einstellung bezüglich der Sterbehilfe. Sie hängt davon ab, um welche Art der Sterbehilfe es sich handelt (Beihilfe zum Suizid, passive, indirekte oder aktive Sterbehilfe). 

Ein Großteil der Mediziner ist gegen die aktive Sterbehilfe. Der Mediziner Stephan Sahm  beispielsweise schrieb in seinem 2006 erschienenen Buch „Sterbebegleitung und Patientenverfügung. Ärztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht“: „Die Möglichkeiten der Palliativmedizin legitimierten keine ärztliche Indikation für aktive Sterbehilfe.“ Dieses Argument, dass die Schmerztherapie heutzutage schon so gut sei, dass man bis zu dem natürlichen Lebensende nicht leiden müsse, gilt insgesamt als starkes Argument der Sterbehilfegegner und wird auch verwendet, um andere Formen der Sterbehilfe abzulehnen. Zum Autonomie-Argument von einigen Befürwortern der aktiven Sterbehilfe entgegnet Jahn: „Nicht die Achtung der Autonomie konstituiert die ärztliche Ethik, sondern die Suche nach dem gemeinsamen Guten.“ Darüber hinaus sei es unlogisch, dass die aktive Sterbehilfe nur für extreme Krankheitszustände gelte, wenn doch die Autonomie des Patienten ausschlaggebend sein soll.

Abgesehen davon, dass die aktive Sterbehilfe von den meisten Ärzten in Deutschland abgelehnt wird, ist sie zudem verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Dass Deutschland im internationalen Vergleich auch so zurückhaltend gegenüber der aktiven Sterbehilfe ist (vgl. Belgien, Niederlande und Luxemburg), kann man möglicherweise auch auf die Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur, insbesondere die massenhafte Ermordung psychisch Kranker und Behinderter in der sogenannten „T4-Aktion“ zurückgeführt werden.

Ein weiteres Argument gegen die aktive Sterbehilfe ist aus ärztlicher Sicht auch der Hippokratische Eid, ein Arztgelöbnis, benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates, der es den Ärzten verbietet, aktive Sterbehilfe zu leisten („Οὐ δώσω δὲ οὐδὲ φάρμακον οὐδενὶ αἰτηθεὶς θανάσιμονοὐδὲ ὑφηγήσομαι ξυμβουλίην τοιήνδε.“ – „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten“). Der Eid des Hippokrates wird nicht mehr in klassischer Form geleistet und hat auch keine Rechtswirkung, jedoch spielt dieser Eid für die Ärzte weiterhin eine wichtige Rolle. Zudem wird der Eid des Hippokrates auch als Grundlage zur Formulierung moderner Alternativen verwendet wie der Genfer Deklaration des Weltärztebundes.

In Bezug auf den assistierten Suizid, dessen Verbot 2020 durch das Bundesverfassungsgericht als nichtig erklärt wurde, ist sich jedoch der Großteil der Mediziner und der Deutschen einig, dass es sich dabei um eine richtige Maßnahme gehandelt hat. Beim assistierten Suizid bzw. der Beihilfe zum Suizid können die Patienten nämlich selber entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie ihr Leben beenden wollen. Sie müssen nicht nach anderen Wegen suchen, ihr Leben zu beenden, welche unter Umständen mit großen Leiden verbunden sind. Des Weiteren gibt es auch heutzutage einige Krankheitsverläufe, die mit sehr großen Qualen verbunden sind und sich nicht durch Medikamente kontrollieren lassen. Für solche Patienten wäre der Tod eine Befreiung von ihren Qualen.

Jedoch gibt es noch Probleme bei der Umsetzung, auf die eingegangen werden muss. Beispielsweise wendet der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio ein: „Das Verfassungsgericht hat eine – wie ich finde – etwas heroisierende Vorstellung des Autonomieprinzips formuliert: Das Ideal ist der Mensch, der in gänzlich freier Willensentscheidung seinem Leben ein Ende setzt. Hier geht es aber um schwerst leidende Menschen – körperlich, seelisch. Die meisten sind krank, alt, fragil. Sie entscheiden sich unter großem Leidensdruck.“ Das wiederum könnte dann dazu führen, dass die Patienten voreilig oder unter Einfluss einer psychischen Krankheit den Tod fordern. Einige entscheiden sich auch deswegen für den Tod, weil sie das Gefühl haben, anderen zur Last zur fallen oder weil niemand ihnen die Hilfe anbietet, die ihnen eigentlich zusteht. Deswegen fordert Bosario, dass die Suizidhilfe nur Ärztinnen und Ärzten zustehen soll, da diese am besten einschätzen können, ob „dahinter ein Hilfeschrei steckt, eine vorübergehende Stimmung oder ein lange gereifter Entschluss“ steckt.

Auch der passiven Sterbehilfe, die auch häufig als Therapiebegrenzung bezeichnet wird, stimmt die Wissenschaft zu. Die Therapiebegrenzung ist in Deutschland erlaubt und bei jedem zweiten bis vierten Bürger werden am Ende des Lebens medizinische Maßnahmen begrenzt. Mit der Therapiebegrenzung soll dem Patienten ein möglichst natürliches, würdiges und selbst bestimmtes Sterben ermöglicht werden, ohne dass er am Ende seines Lebens leiden muss. So stellte beispielsweise ein Landesgericht 2017 fest, dass die Fortführung einer lebenserhaltenden Behandlung bei eindeutig fehlender Indikation sogar zu Schmerzens- bzw. Schadensgeld führen kann.

Des Weiteren gibt es mit der Therapiezieländerung heutzutage auch einen neuen Ansatz in der Medizin. Anstatt sich am voraussichtlichen Ende des Lebens auf die Lebenserhaltung zu konzentrieren, ist es dann möglich, dass der Fokus auf die Verbesserung der Lebensqualität bzw. die Linderung der Schmerzen gesetzt wird.

Auch der Mediziner Stephan Sahm ist Unterstützer der passiven Sterbehilfe. Er sagt, dass eine Übertherapie dem Willen der Betroffenen entgegengesetzt sein und deren Leid vermehren könne. Sie müsse „zu den Fehlern ärztlicher Kunst gerechnet werden“.

Die der passiven sehr stark ähnelnde indirekte Sterbehilfe ist genauso wie die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt. Der traditionelle Weg, das Leiden von Menschen gegen Ende ihres Lebens zu verringern, ist die palliative Sedierung. Jedoch geht aus ärztlicher Sicht mit der palliativen Sedierung nicht immer eine Verkürzung des Lebens einher. Nur bei längeren und tieferen Sedierungen könnte dies der Fall sein.

Jedoch wird die palliative Sedierung immer seltener in Anspruch genommen, da eine medikamentöse Behandlung mit starken Schmerzmitteln oder anderen zentralnervös wirksamen Substanzen häufig auch schon ausreicht, um die Schmerzen von den Patienten zu lindern. Da mehrfach vermutet wurde, dass diese Möglichkeiten auch zu einer Verkürzung des Lebens führen, gab es einige Studien zu diesem Thema. In diesen Studien wurde klar, dass eine korrekt dosierte Arzneimitteltherapie auch bei schweren Symptomen in der Sterbephase das Leben nicht verkürzt, sondern eher verlängert. 

Demnach ist die indirekte Sterbehilfe aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr so relevant, da es meistens palliative Wege gibt, die Schmerzen des Patienten zu lindern, ohne dass das Leben des Patienten verkürzt werden muss. Generell soll die indirekte Sterbehilfe nur als letzter Weg durchgeführt werden. 

Fazit

Abschließend muss man feststellen, dass sich die Positionen von Religion und Wissenschaft nicht komplett vereinen lassen. Es herrscht – mehr oder weniger einheitlich – die Meinung vor, dass aktive Sterbehilfe nicht erlaubt sein sollte, doch gibt es Differenzen in den anderen Unterkategorien: Die Religion achtet insgesamt die Autorität Gottes und spricht sich gegen jegliche Sterbehilfe aus. In einigen Religionen, wie denen im fernen Osten, wird auf die negativen Konsequenzen aufmerksam gemacht, die der Suizid für den Gläubigen haben kann. Die Wissenschaft stellt die Lebensqualität vor die reine Lebensdauer: Es folgert, dass sie im Zuge palliativer Maßnahmen so beispielsweise die indirekte, bzw. passive Sterbehilfe akzeptiert; die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe bleibt jedoch bestehen. 

Quellen

https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/s/sterbehilfe-im-christentum

https://books.google.de/books?hl=de&lr=&id=6qLPDQAAQBAJ&oi=fnd&pg=PP5&dq=sterbehilfe+ethik+wissenschaft&ots=faUlRZTZsI&sig=3yRR3PqX0H85eKnq8lUFn-Tr7w8#v=onepage&q=sterbehilfe%20ethik%20wissenschaft&f=false

https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/tod_und_trauer/sterben/pwiesterbehilfe100.html 

 

a) Religion

https://d-nb.info/108030889X/34

https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=11862270-958c-96e1-c1ae-e3d1ca341f0a&groupId=252038

https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/s/sterbehilfe-im-buddhismus

https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/s/sterbehilfe-im-christentum                                                                                https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/s/sterbehilfe-im-islam                                                                                      https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/s/sterbehilfe-im-hinduismus                                                                                https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/s/sterbehilfe-im-judentum                                    https://de.abcdef.wiki/wiki/Religious_views_on_euthanasia  https://www.jw.org/de/biblische-lehren/fragen/sterbehilfe/

b) Wissenschaft                                                                                                                                                                                        Artikel – HALEO  Bioethik: Sterbehilfe – Spektrum der Wissenschaft                                                                                                              Sterbehilfe | bpb                                                                                                                    https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sterbehilfe-wissenschaftler-wollen-suizid-auf-rezept-gesetzlich-regeln-a-8fd1fb29-4158-47bf-a77c-22aeb6975fe9  https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates